Freie und unabhängige KFZ-Sachverständige

Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen !

Im Haftpflichtschadenfall ( nicht selbstverschuldeter Unfall ) haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl, freie Wahl eines neutralen und unabhängigen Sachverständigen und freie Wahl eines Rechtsanwaltes – alles auf Kosten der Gegenseite !
Das gilt auch, wenn Ihnen von der Haftpflichversicherung des Unfallgegeners in deren Interesse und meistens zu Ihrem Nachteil die gesamte Schadenabwicklung angeboten wird.
Bestehen Sie auf Ihrer Recht und bestimmen Sie, welche Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert und welcher neutrale und unabhängige Sachverständige für Sie tätig wird.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Schadenfall

– Kompetent, neutral und unabhängig :
Wir erstellen für Sie als neutrale und unabhängige KFZ-Sachverständige ein Gutachten über die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug und unterstützen Sie bei der Unfallschadenabwicklung, bei Fremdverschulden für Sie kostenlos !

– Vor-Ort-Service :
Wir begutachten Ihren Unfallwagen vor Ort – sei es am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

– Direktabrechnung mit der Versicherung :
Wir rechnen das Schadengutachten für Sie direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.